Lernen mit YouTube & Co Teil III – Wie kann ich Videos für ein Seminar herunterladen? Und darf ich das?

 

Bei uns in Deutschland ist, wie in allen anderen Rechststaaten auch, grundsätzlich alles erlaubt, was nicht explizit verboten wurde. Beim Urheberrecht hingegen ist es umgekehrt: Kein Werk darf ohne Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers verwendet werden. Der Normalfall ist also: Sie dürfen kein YouTube-Video in einem Seminar zeigen (Übrigens war es auch nie erlaubt, selbst aufgenommene VHS-Videos im Unterricht ohne explizite Erlaubnis zu zeigen.)

Aber das wäre ein unschönes Ende dieses Artikels. 🙂

Es gibt Ausnahmen bzw. Rahmenbedingungen, die eine Verwendung erlauben, deshalb noch einmal der letzte Satz: Sie dürfen kein YouTube-Video in einem Seminar zeigen, es sei denn, das Werk ist entsprechend lizenziert.

Finden Sie zu einem Video keinen Hinweis zu einer Lizenz, dürfen Sie das Werk ohne Zustimmung des Urhebers bzw. der Rechteinhaberin nicht verwenden. Sie müssen dann ihn oder sie ausfindig machen und direkt fragen, ob Sie das Werk verwenden dürfen. In dubio contra Downloadum – im Zweifelsfall gegen das Herunterladen!

Ist ein Video lizenziert?

Immer mehr Videoblogger/innen veröffentlichen ihr Material unter einer Creative Commons-Lizenz, die die Weitergabe und Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material regelt (so zum Beispiel auch dieses Blog: Sie finden am Ende jedes Artikels einen Hinweis auf die CC-Lizenz).

Der Journalist und elektrische Reporter Mario Sixtus bspw. erstellt Videos u.a. für das ZDF und lizenziert diese Videos auch auf seiner Website unter einer Creative-Commons-Lizenz. Dort ist vermerkt, dass alle Originalwerke – sofern nicht anders angegeben – unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 (Namensnennung, Nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0) stehen. Das bedeutet: Sie können diese Filme herunterladen und in eigenen Seminaren weiterverwenden, sofern Ihre Angebote nicht-kommerziell sind und Sie dabei den Namen der Rechte-Inhaberin nennen. Auch der Norddeutsche Rundfunk bietet einige Videos unter einer CC-Lizenz an, darunter Beiträge des Medienmagazins Zapp und des Satireformats Extra3.

YouTube-Videos und die CC-Lizenz

Seit Kurzem bietet auch YouTube die Möglichkeit an, hochgeladene Videos unter eine CC-Lizenz zu stellen, derzeit nur unter die CC BY 3.0. So auf YouTube gekenzeichnete Videos dürfen Sie vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Sie dürfen Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen und das Werk kommerziell nutzen. Um ein selbst hochgeladenes Video unter eine solche Lizenz zu stellen, muss man natürlich die Rechte an einem Video besitzen.

Leider bietet YouTube derzeit aber keine Möglichkeit an, ausschließlich nach CC-lizenzierten Videos zu suchen, Sie müssen also für jedes gefundene Video einzeln überprüfen, unter welcher Lizenz ein Video steht. Sie finden diesen Hinweis unterhalb eines Videos nach dem Klick auf den Link »Weitere anzeigen ↡« (siehe auch Screenshot weiter unten).

Es ist auch denkbar, dass man in der Beschreibung zu einem Video oder im Intro bzw. Abspann des Filmes einen Hinweis zur verwendeten Lizenz vermerkt. Dies müssen Sie bei jedem einzelnen Video, das Sie verwenden möchten, überprüfen.

Illegal eingestelltes Material wird selbstverständlich nicht dadurch nachträglich legal, indem irgendein User hierzu eine Lizenz vergibt, wozu er oder sie aber keine Rechte hat!

Bin ich als Bildungsanbieter kommerziell im Sinne einer Creative-Commons-Lizenz?

Hier gehen nach Aussage von John Weitzmann von Creative Commons Deutschland (Audio, ab Minute 17:20)  die Meinungen auseinander, wobei von vielen aber die Meinung vertreten wird, dass »nicht-kommerziell« auch Projekte umfassen kann, die zwar für die Teilnehmenden Geld kosten, also bspw. Seminare, die Gebühren verlangen. Und wenn dies nicht „primär [wegen] finanzielle[r] Vergütung” erfolgt, kann ein Angebot – auch wenn es Geld verlangt – als nicht-kommerziell eingestuft werden. Dabei gibt John Weitzmann im Interview mit Markus Beckedahl von Netzpolitik allerdings zu, dass es „schwammig“ bleibt, wann das konkret der Fall ist und wann nicht. Für Bildungsträger der politischen Bildung, die z.B. staatlich gefördert werden, dürfte Nicht-Kommerzialität in vielen Fällen gelten, und damit wären auch Werke, die unter einer CC-NC-Lizenz (NC = Non Commercial) stehen, verwendbar.

Hinweis: Dies ist keine juristische Beratung. Die Frage nach der Kommerzialität muss in jedem Einzelfall geklärt werden, ggf. im Rahmen eines Rechtsstreits von einem Gericht.

Material von ARD, ZDF und Co.

Heute schon GEZahlt?

Das ist nicht wichtig bei der Frage, ob Sie im Unterricht Filme und Videomitschnitte der öffentlich-rechtlichen Sender zeigen dürfen oder nicht. Was Sie brauchen ist eine Erlaubnis, dieses Material öffentlich vorführen zu dürfen. Für Musik ist die GEMA zuständig, für Texte die VG Wort, aber wenn Sie Material der öffentlich-rechtlichen Sender zeigen möchten, müssen Sie direkt beim jeweiligen Sender nachfragen und eine Lizenz einkaufen (hier finden Sie eine Liste der Mitglieder der ARD und den Kontakt zum ZDF). Das kann unter Umständen langwierig und teuer werden.

Einfacher und unkomplizierter für den Gebrauch im Bildungskontext sind Verleiher, die sich speziell an Bildungshäuser richten und Videomaterial verleihen, dass öffentlich aufgeführt werden darf, darunter sind das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht und Matthias-Film.

Die Rechte sind geklärt, wie lade ich ein Video herunter

Beim Herunterladen von Videos auf YouTube hilft ein Browser-Plugin, das es sowohl für den Mozilla Firefox als auch für Google Chrome und weitere Browser gibt.

Falls Sie den Firefox benutzen, können Sie auf https://addons.mozilla.org das Plugin installieren, Google Chrome User surfen auf http://userscripts.org und klicken dort rechts oben auf »Install«. Sie finden dort auch eine Anleitung, falls Sie das Plugin für Opera, Safari oder den Internet Explorer installieren wollen.

Nach einem eventuellen Neustart Ihres Browsers steht Ihnen unterhalb eines YouTube-Videos ein zusätzlicher Button zur Verfügung, mit dem Sie ein Video in verschiedenen Formaten herunterladen können (siehe Screenshot oben). Die angebotenen Download-Formate variieren je nach Video, manche sind nur im flv-Format vorhanden, andere auch als mp4 oder sogar in HD – je nach dem, in welchem Format das Werk ursprünglich nach YouTube hochgeladen wurde.


Vielen Dank für die rechtliche Beratung an den Urheberrechtsanwalt Nils Pütz.

In der Reihe „Lernen mit YouTube & Co“ sind bisher erschienen:

 


Creative Commons Lizenzvertrag Dieser Artikel steht unter der CC-by-Lizenz (mehr dazu). Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: CC-by-Lizenz, Autor: Thomas Pfeiffer für pb21.de.

Thomas Pfeiffer ist Diplom-Pädagoge und Programmierer. Er schrieb die Bücher „Social Media“ und „Mein Kind ist bei Facebook – Tipps für Eltern“. Zudem entwickelt er Facebook-Spiele und programmiert für Blogs und Twitter. Pädagoge erklärt er jungen und alten Menschen das Internet und engagiert sich im Bereich Netzpolitik und Digitaler Wandel. Er bloggt unter http://tomro.seund lebt und arbeitet in München.